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RA Mag. Hofstätter, MBA Wien – Üble Nachrede
Nach der Entscheidung des OGH vom 11.6.2013, 14 Os 74/13s handelt es sich auch bei einem verwaltungsstrafrechtlichen Verhalten gemäß § 111 StGB um üble Nachrede, wenn einer Person unrechtmäßig unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen wird.
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Hinzugefügt am 21.07.2014 von doktorweb1 | Details
Hausarrest mit Fußfessel | Strafverteidiger Wien Hofstätter
Laut Strafprozessordnung ist der Strafvollzug durch elektronisch überwachten Hausarrest – in Form einer Fußfessel unter bestimmten Voraussetzungen.
rechtsanwalt Wien Hofstätter Normann Strafprozessordnung Hausarrest Fußfessel Strafhaft Strafgefangene Justiz
Hinzugefügt am 30.08.2018 von helmut | Details
Verhängung der Untersuchungshaft – Strafverteidiger Normann Hofstätter, Wien
Die Verhängung der Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn ein dringender Tatverdacht besteht, ein Haftgrund vorliegt (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr), die Verhältnismäßigkeit zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden St.
Untersuchungshaft UHaft Tatverdacht Fluchtgefahr Verdunkelungsgefahr Tatbegehungsgefahr Verhältnismäßigkeit Zweck
www.strafverteidiger-wien.at/strafprozessordnung-oesterreich/untersuchungshaft-stgb-oesterreich.html
Hinzugefügt am 12.11.2012 von Manot | Details