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RA Mag. Hofstätter, MBA Wien – Üble Nachrede
Nach der Entscheidung des OGH vom 11.6.2013, 14 Os 74/13s handelt es sich auch bei einem verwaltungsstrafrechtlichen Verhalten gemäß § 111 StGB um üble Nachrede, wenn einer Person unrechtmäßig unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen wird.
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Hinzugefügt am 21.07.2014 von doktorweb1 | Details