Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Entscheidend bei dieser “Vertragserweiterung” ist, dass nicht nur Versicherungsschutz bis zum Reiseantritt besteht (einchecken auf dem Flughafen), sondern auch noch nach Reiseantritt, also dann wenn die Reise “schon begonnen” hat.
Hinzugefuegt am 23.12.2010 doni2010 || Link melden