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Wann schützt eine Reiserücktrittsversicherung?
Immer dann wenn ein gebuchter Urlaub aus bestimmten Gründen nicht antreten können, kommt die Reiserücktrittsversicherung für entstehende Stornierungsgebühren abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes der Reise auf.
Hinzugefügt am 10.11.2010 von doni2010 | Details
Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Entscheidend bei dieser “Vertragserweiterung” ist, dass nicht nur Versicherungsschutz bis zum Reiseantritt besteht (einchecken auf dem Flughafen), sondern auch noch nach Reiseantritt, also dann wenn die Reise “schon begonnen” hat.
Hinzugefügt am 23.12.2010 von doni2010 | Details