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Erste Zahlungserinnerung 14 Tage nach Rechnungsstellung
Für eine einfache Zahlungserinnerung darf noch keine zusätzliche Gebühr erhoben werden. Ab der ersten Mahnung können Sie dem Schuldner Mahngebühren in Rechnung stellen, diese schließen das Porto und eine geringe Bearbeitungsgebühr ein. Wichtig bei ei.
Hinzugefügt am 01.10.2010 von bdp-gmbh | Details