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Die Bundesnotarordnung verpflichtet in ihrem § 17 Absatz 1 Satz 1 die Notare dazu, für ihre Tätigkeit die festgelegten Notargebühren zu erheben. Notargebuehren.com geht im Detail auf die zu erwartenden Kosten für zahlreiche Notardienstleistungen ein .
Hinzugefügt am 24.08.2018 von Silko | Details