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Ein Berliner Testament zu schreiben, ist in der deutschen Rechtsprechung Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Das Berliner Testament ist eine ganz besondere Form der Willenserklärung. Hierbei müssen zur Gültigkeit auch ein.
Hinzugefuegt am 21.04.2014 caosca || Link melden