Wann schützt eine Reiserücktrittsversicherung?
Immer dann wenn ein gebuchter Urlaub aus bestimmten Gründen nicht antreten können, kommt die Reiserücktrittsversicherung für entstehende Stornierungsgebühren abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes der Reise auf.
Hinzugefuegt am 10.11.2010 doni2010 || Link melden