Sternenkinder - Bedeutung und gesetzliche Regelungen
Als Sternenkinder werden die Kinder bezeichnet, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm vor, während oder nach der Geburt versterben.
Hinzugefuegt am 28.09.2016 katjaweber || Link melden
Als Sternenkinder werden die Kinder bezeichnet, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm vor, während oder nach der Geburt versterben.