Schadenersatz auf Grund eines unrichtigen Gerichtsgutachtens
Ein Sachverständiger, der in einem Zivilprozess gerichtlich bestellt wurde und schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den am Prozess beteiligten Parteien für Schäden auf Grund seines Fehlverhaltens.
Hinzugefuegt am 04.06.2012 helmut || Link melden