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Kommt es zu einem Wasserschlag, muss die Teilkaskoversicherung nicht zahlen, da der Schaden nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten des Versicherten verursacht wurde. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Überschwemmung so.
Hinzugefuegt am 17.10.2012 Compuwelt || Link melden