Rechtsanwalt Mag.Normann Hofstätter - Strafverteidiger bei Widerstand gegen die Staatsgewalt
Widerstand gegen die Staatsgewalt: wenn jemand mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt bzw. gefährlicher Drohung eine Amtshandlung der Polizei vereiteln, verhindern oder erzwingen will. Kein Widerstand gegen die Staatsgewalt liegt vor, wenn der Beamte ein.
Hinzugefuegt am 14.05.2012 helmut || Link melden