Rechtliches zum Porzellankauf
Hier jedoch muss man rechtlich unterscheiden, ob es sich nun um Fahrlässigkeit oder um eine Verletzung der Aufsichtspflicht handelte.
Hinzugefuegt am 13.10.2011 kdgw || Link melden
Hier jedoch muss man rechtlich unterscheiden, ob es sich nun um Fahrlässigkeit oder um eine Verletzung der Aufsichtspflicht handelte.