RÖDER Gruppe
Ein Lagerzelt gilt in Deutschland als sogenannter „Fliegender Bau“, der keine klassische Baugenehmigung erfordert. Dennoch muss in einigen Fällen eine Ausführungsgenehmigung eingeholt werden; daher empfiehlt es sich, zwischen genehmigungsfreien und g.
Hinzugefuegt am 15.11.2017 evandhogg || Link melden