Prüfung ortsveränderlicher Geräte, elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsveränderlicher Geräte
Ein Unternehmer, bzw. Betreiber ist nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A 3) dazu verpflichtet, regelmäßige Wiederholungsprüfungen durchzuführen. Unt.
Hinzugefuegt am 20.09.2016 8Nicki1 || Link melden