Private Videoüberwachung und Kameraattrappen - Rechtsanwalt Mag. Normann Hofstätter, Wien
Der Schutz des eigenen Wohnungs- und Garagenbereichs durch private Videokameras oder Videokameraattrappen ist in Österreich grundsätzlich zulässig. Zu beachten sind die Persönlichkeitsrechte im Sinne des § 16 ABGB, so auch Art 8 der Europ. Menschenre.
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Hinzugefuegt am 05.11.2012 helmut || Link melden