Miete ist kein Hinderungsgrund
Auch ein „nur“ gemietetes Badezimmer ist kein Hinderungsgrund, um es nicht mit entsprechenden Mitteln sinn- und vor allem stilvoll zu verschönern. Die Gardinen im Badezimmer, der Duschvorhang, der Teppich, die Beleuchtung oder einige Pflanzen sind ge.
Hinzugefuegt am 12.07.2016 nanib || Link melden