Kuendigung der Wohnung bei Mietzinsrueckstand - Mietrecht Oesterreich
Bei Mietzinsrückstand kann der Vertrag für eine Wohnung vom Vermieter aufgelöst werden und dazu reicht ein objektiver Verzug des Mietzinses seitens des Mieters aus. Ein Verschulden des Mieters ist für die Kündigung nicht erforderlich. Ein Mieter kann.
Hinzugefuegt am 26.03.2012 Manot || Link melden