Erbrechte in Deutschland
Erbrechte der vorherigen Generationen, also Urgroßeltern etc., sind in den weiteren Ordnungen geregelt. Wenn man anderen Personen etwas vererben möchte, sollte man die gesetzlichen Erbrechte umgehen, indem man ein Testament verfasst oder einen Erbver.
Hinzugefuegt am 16.04.2012 PFabeck || Link melden