Die Bauabnahme ist Voraussetzung für den Eigentumsübergang
Zu den bedeutendsten Rechtsakten beim Bauen gehört die Bauabnahme. Sie geschieht bei der Komplettierung. Ab diesem Datum beginnt nicht lediglich die Frist der Gewährleistung sondern der Bauunternehmer hat Anrecht auf seine legitine Bezahlung. Das ist.
Hinzugefuegt am 28.01.2014 anmeld67 || Link melden