Antrag auf Befreiung
Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eingehen. Ist dies der Fall wirkt die Befreiung vom ersten Tag der Versicherungspflicht an. Solange der Grund für die Befreiung weiterbesteht, kann diese nic.
Hinzugefuegt am 22.09.2011 Glockma || Link melden