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Recht auf Flugpreisersatz und Ausgleichszahlung durch die Flugline
Der Anspruch des Fluggastes auf eine Ausgleichszahlung nach Flugannullierung entfällt gem. Art. 5 Abs 3 Fluggäste – VO 261-2004, wenn die Fluglinie beweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die auch bei Ergreifung.
Hinzugefügt am 09.01.2012 von Manot | Details