1 von 1 Ergebnisse für Hirntod
Hirntod
Das Transplantationsgesetzt schreibt vor, dass einem Organspender erst dann seine Organe entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod definitiv festgestellt wurde. Ein Mensch gilt dann als Hirntod, wenn sein Gehirn nicht mehr funktioniert. Das bedeutet,.
Hinzugefügt am 18.08.2011 von pluemps | Details