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Informationen über Fallschutz
Der Fallschutz muss nach den Bestimmungen der BGR 198/199 mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind z.B. bei Auffanggurt zum Fallschutz besonders auf Beschädigungen, Verunreinigungen durch Schadstoffe und Verformu.
Hinzugefügt am 16.09.2011 von kranehebezeuge | Details